Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mag. Sandra Ruso
Wagramer Straße 46/Top 16
1220 Wien
nachfolgend: Auftragnehmer
Geltung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Coachee/Klienten (nachfolgend: Auftraggeber) geschlossen werden.
Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber zu den folgenden Themen: Lebens- und Sozialberatung und Mentaltraining.
Der Inhalt und gegebenenfalls das Ziel des Coachings/der Beratung beziehungsweise der einzelnen Einheiten (nachfolgend: Auftrag genannt) werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam im Rahmen einer Auftragsklärung festgelegt.
Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistung werden individualvertraglich vereinbart.
Der Auftragnehmer arbeitet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lebens- und Sozialberaters. Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Der Auftragnehmer schuldet keinen Beratungserfolg.

Pflichten des Auftraggebers
Coaching erfordert die aktive Mitarbeit des Auftraggebers, dieser leistet die eigentliche Veränderungsarbeit. Der Auftragnehmer steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur Seite. Die Wahl der Methode wie auch deren Abänderung unterliegt der Entscheidung des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Er ist für seine physische und psychische Gesundheit sowie sein Wohlbefinden während den Coaching-Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Auftraggeber aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich.
Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer deshalb seine Beratungs- und Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht in der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Wenn die Verlängerung des Zeitraums aufgrund bestimmter Fristen nicht möglich ist und die Beratungs- und Dienstleistung infolgedessen nicht erbracht werden kann, behält der Auftragnehmer seinen vollen Vergütungsanspruch.
Vorerkrankungen
Der Auftraggeber versichert, dass er weder Medikamente einnimmt noch an einer Erkrankung leidet oder eine Diagnose hat, die einem Coachingprozess und/oder der Erfüllung des Auftrags aus medizinischen, psychotherapeutischen, psychologischen oder sonstigen Gründen entgegenstehen. Er versichert darüber hinaus, sich in Bezug auf den Coachingprozess und/oder für den Zeitraum der Coachingintervalle in keiner ärztlichen, psychologischen oder psychotherapeutischen Behandlung im Bezug auf das bearbeitete Thema zu befinden.
Befindet sich der Auftraggeber – gegensätzlich zum letzten Absatz – in ärztlicher, psychologischer oder psychotherapeutischer Behandlung oder beginnt er diese während des Coachingprozesses so hat er das Datum des Beginns der Behandlung sowie den Namen des behandelnden Arztes, Therapeut oder Psychologen dem Auftragnehmer mitzuteilen. Der Auftraggeber hat seinen behandelnden Arzt, Therapeut oder Psychologen im Vorfeld des Coachingprozesses oder sobald er die Behandlung beginnt über die Aufnahme der Coaching-Arbeit zu informieren und von diesem einem Bestätigung einzuholen, dass keine Bedenken hinsichtlich der Coaching-Arbeit bestehen.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei Diagnosen, Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme ein sinnvoller Coachingprozess nicht gewährleistet werden kann und wird den Auftragnehmer bei Vorliegen einer Krankheit oder Diagnose im obigen Sinn umgehend informieren.

Vergütungsanspruch
Die Vergütung für die Beratungs- und Dienstleistung wird individualvertraglich vereinbart. Alle Preise – sofern nicht anders angegeben – verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer pro angefangener Coaching-Einheit. Dies gilt auch für Coachings via E-Mail oder Telefon. Eine Coaching-Einheit beträgt 50 Minuten. Sollte das Coaching-Ziel vor Ablauf einer Coaching-Einheit erreicht werden, wird die Einheit dennoch voll verrechnet. Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Coaching-Einheit ist im Honorar für diese Coaching-Einheit enthalten.
Sofern nicht Überweisung vereinbart wird, sind Honorare grundsätzlich sofort und ohne Abzug bar nach jeder Coaching-Einheit zu begleichen. Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber innerhalb einer Woche, spätestens jedoch nach Abschluss der Leistungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt.
Bezahlt der Coachee trotz Fälligkeit nicht, so ist der Coach ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen von 4 Prozent pro Jahr einzufordern. Darüber hinaus kann der Coach auch den Ersatz anderer, vom Coachee verschuldeter Schäden geltend machen, beispielsweise die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.
Insbesondere wird der Coach dem Coachee für jede schriftliche Mahnung einen Betrag von EUR 5,00 in Rechnung stellen.

Termine, Zeitintervalle und Ausfallshonorar
Die Termine und Zeitintervalle für die abzuhaltenden Coaching-Einheiten werden im Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Kann der Auftraggeber eine Einheit nicht wahrnehmen, so hat er dies dem Auftragnehmer so früh wie möglich mitzuteilen (Absage).
Erfolgt die Absage weniger als einen Werktag vor dem Termin, so ist das für diese Coaching- Einheit vereinbarte Honorar vom Auftraggeber zu bezahlen. Sofern der Auftragnehmer eine Coaching-Einheit nicht wahrnehmen kann, wird er im Einvernehmen mit dem Auftraggeber einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.

Haftung
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung.
Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

Haftung
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung.
Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

Datenschutz
Die Parteien können die Zusammenarbeit jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen (E-Mail genügt). Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt, ebenso Punkt „Termine, Zeitintervalle und Ausfallshonorar“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Verschwiegenheitspflicht
Der Auftraggeber und seine Arbeitnehmer sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und insoweit der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbindet, oder der Auftragnehmer aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.

Schlussbestimmungen
Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart.
Neben dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
Sofern in diesem Vertrag im Einzelnen nichts anderes vereinbart ist, bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schriftform.
Soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
Stand: 2023